Wenn ein Angehöriger verstorben ist, so wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an das Pfarramt. Wichtig ist aber gleichzeitig die Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsinstitut.
Der Termin von Trauerfeier und Bestattung wird in Absprache von Bestattungsinstitut und Pfarramt festgelegt (das Pfarramt kann den Termin nicht allein festlegen).
Vor der Trauerfeier, die als Wortgottesdienst in der Kirche oder in der Leichenhalle gefeiert werden kann, findet ein persönliches Gespräch mit einem Hauptamtlichen aus dem Pfarrteam statt. Vereinbaren Sie hierfür einen entsprechenden Termin im Pfarramt.
In der aktuell gültigen Gebührensatzung im Anhang finden Sie Informationen zu den Grab- und Bestattungsgebühren.